Meine Tätigkeitsbereiche im Überblick

Vertretungsberechtigt vor allen Fachgerichten und ordentlichen Gericht (ausgenommen dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen)

Streitigkeiten zwischen natürlichen Personen und/oder juristischen Personen


Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

  • in der Arbeitsvertragsgestaltung
  • im Falle der Abmahnung
  • bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (einschließlich Abfindung oder Kündigung/Kündigungsschutzklage)
  • bei der Geltendmachung oder Abwehr von Lohnansprüchen
  • bei der Geltendmachung oder Abwehr von Urlaubsansprüchen
  • bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
  • bei der Gestaltung und Überprüfung des Arbeitszeugnisses
  • Beratung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen unter Beachtung der steuerlichen Interessen
  • Beratung und Gestaltung der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten (Schenkung) unter Beachtung der steuerlichen Interessen
  • Beratung und Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmern oder Testamentsvollstreckern bei der Durchsetzung oder Abwehr von
    • Erbansprüchen
    • bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
    • der Geltendmachung bzw. Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
    • der Beschränkung der Erbenhaftung
  • Gestaltung von Eheverträgen unter Beachtung der steuerlichen Interessen
  • Beratung und Vertretung im Scheidungsverfahren und der damit zusammenhängenden Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf
    • Unterhalt
    • Zugewinnausgleich
    • Versorgungsausgleich
    • Hausratsverteilung und Wohnungszuweisung
  • Beratung und Vertretung bei der Gestaltung des Sorgerechts und des Umgangsrechts
  • Gestaltung und Beratung bei der Vermögensauseinandersetzung unter Beachtung der steuerlichen Interessen
  • Beratung von Unternehmern und Gesellschaftern
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Vertretung von Gesellschaftern und Gesellschaften bei Konflikten
  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern bei Schäden bzw. Mängeln am Mietobjekt/Mietminderung und der Beendigung des Mietverhältnisses (Kündigung/Räumung)
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz- und Nebenkostenforderungen

Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfällen bspw.

  • der Schadensregulierung
  • der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Personenschäden/Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner oder der Versicherung

Streitigkeiten zwischen Staat und Bürger unter Nutzung meiner Erfahrung aus der Verwaltung


Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Steuern, Beiträgen und Gebühren durch den Staat
(bspw. Abwassergebühr, Straßenbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren, Rundfunkbeiträgen, Zweitwohnungssteuer etc.)

Beratung und Vertretung von Dienstherren und Amtsträgern in Fragen

  • der Ernennung
  • der Beurteilung
  • der Versetzung
  • der Beförderung
  • der Entlassung aus dem Dienstverhältnis

und bei Versorgungsansprüchen aus dem Dienstverhältnis

  • Beratung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Staat
  • Abwehr von Ansprüchen gegen den Staat

STEUERBERATUNG UND RECHTSBERATUNG AUS EINER HAND


Beratung und Gestaltung zivilrechtlicher Sachverhalte im steuerrechtlichen Zusammenhang

Beratung und Vertretung

  • im allgemeinen Abgabenrecht einschließlich dem Bewertungs- und Verfahrensrecht (Rechtbehelfe, Verfahren vor den Finanzgerichten)
  • im Buchführungs- und Bilanzwesen
  • im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht
  • im Umsatz- und Grunderwerbsteuerrecht
  • im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Beratung und Vertretung bei drohenden Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze

Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr

  • von Ansprüchen gegenüber dem (ehemaligen) Steuerberater wegen fehlerhafter Beratung
  • von Vergütungsansprüchen des (ehemaligen) Steuerberaters

Einvernehmliche Konfliktlösung zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten (Mediation)


Mediation ermöglicht eine interessengerechte und zukunftsweisende Lösung des Konflikts. Ziel ist eine individuelle Lösung für das zugrundliegende Problem. Das Recht findet dahingehend eine schematische Antwort auf einen Konflikt, um diesen beizulegen.

Während im Rechtsstreit die Verfahrenskosten gesetzlich festgeschrieben sind und durch die anwaltliche Vertretung und die (weiteren) Gerichtskosten und Rechtsanwaltsvergütung der Gegenseite ein erhebliches Kostenrisiko besteht, können durch die Mediation die Kosten reduziert werden, weil sie die Grundlage für gute künftige Beziehungen legt und so weitere Rechtsstreitigkeiten entfallen lassen kann.

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Einzig die Beteiligten der Mediation bestimmen das Ergebnis des Mediationsverfahrens. Bei gerichtlichen Verfahren entscheidet das Gericht in einem Urteil über den Ausgang des Rechtsstreites.

Durch die Lösung des Konfliktes ausschließlich durch die Beteiligten der Mediation stößt das Ergebnis auf eine hohe Akzeptanz und führt zu einer „Befriedung“ des Konflikts, welche eine künftige Kooperation ermöglicht.