Meine Tätigkeitsbereiche im Überblick
Vertretungsberechtigt vor allen Fachgerichten und ordentlichen Gericht (ausgenommen dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen)
Vertretungsberechtigt vor allen Fachgerichten und ordentlichen Gericht (ausgenommen dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen)
Arbeitsrecht
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Erbrecht
Familienrecht
Gesellschaftsrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfällen bspw.
Abgabenrecht
Beratung und Vertretung bei der Abwehr von Steuern, Beiträgen und Gebühren durch den Staat
(bspw. Abwassergebühr, Straßenbaubeiträge, Straßenreinigungsgebühren, Rundfunkbeiträgen, Zweitwohnungssteuer etc.)
Beamten- und Dienstrecht
Beratung und Vertretung von Dienstherren und Amtsträgern in Fragen
und bei Versorgungsansprüchen aus dem Dienstverhältnis
Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht
Gestaltung
Beratung und Gestaltung zivilrechtlicher Sachverhalte im steuerrechtlichen Zusammenhang
Steuerveranlagung und Steuerstreitverfahren
Beratung und Vertretung
Steuerstrafrecht
Beratung und Vertretung bei drohenden Sanktionen wegen Verstößen gegen deutsche Steuergesetze
Steuerberaterhaftung und Steuerberatervergütung
Beratung und Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr
Lösung nach den wirklichen Interessenlagen
Mediation ermöglicht eine interessengerechte und zukunftsweisende Lösung des Konflikts. Ziel ist eine individuelle Lösung für das zugrundliegende Problem. Das Recht findet dahingehend eine schematische Antwort auf einen Konflikt, um diesen beizulegen.
Reduzierung der Verfahrenskosten
Während im Rechtsstreit die Verfahrenskosten gesetzlich festgeschrieben sind und durch die anwaltliche Vertretung und die (weiteren) Gerichtskosten und Rechtsanwaltsvergütung der Gegenseite ein erhebliches Kostenrisiko besteht, können durch die Mediation die Kosten reduziert werden, weil sie die Grundlage für gute künftige Beziehungen legt und so weitere Rechtsstreitigkeiten entfallen lassen kann.
Ermöglichung eines unbürokratischen und flexiblen Verfahrens
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten. Einzig die Beteiligten der Mediation bestimmen das Ergebnis des Mediationsverfahrens. Bei gerichtlichen Verfahren entscheidet das Gericht in einem Urteil über den Ausgang des Rechtsstreites.
Einvernehmliche Lösung zur Sicherstellung künftiger Kooperation
Durch die Lösung des Konfliktes ausschließlich durch die Beteiligten der Mediation stößt das Ergebnis auf eine hohe Akzeptanz und führt zu einer „Befriedung“ des Konflikts, welche eine künftige Kooperation ermöglicht.
Am Kielshof 22
51105 Köln
zugleich:
© Copyright – Dr. Peter Kröll // Rechtsanwalt